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Die Basis für die Gruppierung bilden die sechs Hauptanforderungen aus dem
deutschen Bauproduktengesetz (BauPG/1992):
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Nr. 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
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Nr. 2 Brandschutz
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Nr. 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
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Nr. 4 Nutzungssicherheit
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Nr. 5 Schallschutz
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Nr. 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
Je nach Erfüllungsgrad werden sie in den entsprechenden Listen veröffentlich.

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