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3.4.2.2
Abdichtung mit
Kunststoffbahnen aus EVA, FPO und PVC-P
(1) Die
Abdichtung ist aus einer Lage Kunststoffbahnen . . .
(2) Auf der
Abdichtung ist eine Schutzlage aus geeigneten Bahnen nach
Abschnitt 3.3.3 vorzusehen,
DIN 18195-5 und Fachregel unterscheiden sich
in diesem Punkt.
Die Norm fordert in Abschnitt 8.3.4 (hohe Beanspruchung), dass bei einer losen
Verlegung die Abdichtung zwischen zwei Schutzlagen aus geeigneten Stoffen (DIN
18195-2) erfolgen muss.
Die Fachregel fordert eine Schutzlage als
unbedingte Forderung nur oberhalb der Abdichtung.
Ausgeführt wird im Abschnitt „2.5.6.3
Dachabdichtungen aus Kunststoff- und Elastomerbahnen”:
(5)
„Unter der Dachabdichtung ist eine Trenn- oder Ausgleichschicht zu
verlegen, wenn die Unterlage dies erfordert.”
Wenn der Untergrund aus technischer Sicht
eine Schutzlage nicht erfordert, dann muss sie nach DIN eingebaut werden, nach
Fachregel aber nicht?
Es ist zu empfehlen, sich der weiter
gehenden Forderung, in diesem Fall der der Norm, anzuschließen.
Es ist aber mindestens der Bauherr oder der Planer nachweislich auf diese unterschiedliche
Forderung hinzuweisen und sich schriftlich dessen Entscheidung bestätigen zu
lassen.
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