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Regelungen für
Abdichtungsprodukte und -verfahren als Bauwerks- und Dachabdichtung
Die öffentlich rechtlichen Anforderungen an Bauwerke stellen
lediglich ein Mindestschutzniveau dar.
Darüber hinausgehende Anforderungen, die z.B. dem
Verbraucherschutz oder höheren Qualitätsanforderungen dienen, können
privatrechtlichen vereinbart werden.
Der Feuchteschutz hat aus bauaufsichtlicher Sicht eine
nachgeordnete Bedeutung, da Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden können
und Leben und Gesundheit nicht oder nicht unmittelbar betroffen sind.
Allerdings wird im § 14 „Schutz gegen schädliche Einflüsse”
gefordert, „dass durch Wasser, Feuchtigkeit ...Gefahren oder unzumutbare
Belästigungen nicht entstehen” dürfen.
Dies ist durch bauaufsichtliche Regelungen sicherzustellen.
Zur Einhaltung der bauaufsichtlichen Ziele soll lediglich
sichergestellt werden, dass die Abdichtungsprodukte für den jeweiligen
Verwendungszweck gebrauchstauglich sind.
Die diesbezüglichen bauaufsichtlichen Regeln beziehen sich daher
nur auf die zu verwendenden Abdichtungsprodukte.
Sie erstrecken sich nicht auf die Konstruktion von Abdichtungen
in den verschiedenen Anwendungs- und Beanspruchungsbereichen.
Die einschlägigen Konstruktionsnormen für Abdichtungen, die DIN 18195 —
Bauwerksabdichtungen und die DIN 18531 — Dachabdichtungen, sind daher bauaufsichtlich (außer in Hessen, DIN 18195-4,-5,-6) nicht eingeführt.
Es wird
dabei davon ausgegangen, dass die privatrechtlichen Regelungen auf der Grundlage
der VOB [A, B, C], ausreichen, um den Feuchteschutz auch in dem bauaufsichtlich
als erforderlich angesehenen Maße zu gewährleisten, ohne dass es einer
bauaufsichtlichen Prüfung Genehmigung oder Überwachung bedarf.
Die Verwendung von Bauprodukten ist in Deutschland (INFO)
durch die Landesbau-ordnungen geregelt. Diese sehen ein abgestuftes
Zuordnungssystem vor, mit Hilfe dessen Bauprodukte je nach ihrer Bedeutung im
Hinblick auf die bauaufsichtlichen Schutzziele zu beurteilen und anzuwenden
sind. Hierzu dienen die Bauregellisten A und B, die Liste C und die Liste der
Technischen Baubestimmungen (siehe auch
INFO 2/2009).
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